Forschungsbereich tierschutzgerechtes Betäuben und Töten
Die Betäubung, Schlachtung und Tötung von Tieren rücken zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses. Umfassende rechtliche Regelungen dazu sind in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sowie in der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung festgehalten. Tiere sind demnach so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Stress, Leiden oder Schäden verursacht werden. Der Eintritt der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit beim Tier sollte unmittelbar einsetzen und bis zum Eintritt des Todes z.B. infolge Blutentzug bei der Schlachtung gesichert aufrechterhalten werden. Setzt die Betäubungswirkung bei Anwendung eines Betäubungsverfahrens nicht sofort ein, ist die Einleitungsphase des Verlusts des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens beim Tier stressfrei bzw. so belastungsarm wie möglich zu gestalten. Unter weiterer Berücksichtigung auch der Zuführung der Tiere zur Betäubung und des Pre-Handlings werden daher verschiedenste Verfahren z.B. Elektro- oder Gasbetäubung untersucht
Neben der Betäubung und Tötung zur Lebensmittelproduktion sind ebenfalls geeignete Verfahren für den Einsatz im Tierseuchenfall zu bewerten, welche eine tierschutzgerechte Betäubung und Tötung eines Tierbestands zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, aus Gründen des Tier- oder Umweltschutzes erlauben, zum Beispiel bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest oder hochpathogener Aviärer Influenza.
Die wissenschaftliche Zielsetzung des Fachbereichs besteht daher in der Entwicklung, Weiterentwicklung und Optimierung von Betäubungs- und Tötungsverfahren für landwirtschaftliche Nutztiere unter Aspekten des Tierschutzes. In den Untersuchungen werden physiologische und ethologische Parameter erhoben und bezüglich ihrer Aussagekraft zur Tiergerechtheit der angewandten Methode überprüft. Technische Methodenparameter werden einbezogen und in Verbindung mit den tierbasierten Indikatoren als mögliche Schlüsselparameter entsprechend der VO (EG) Nr. 1099/2009 bewertet.