Nationales Referenzlabor für Muschelkrankheiten
(Infektionen mit Bonamia excitosia, Bonamia ostreae, Marteilia refringens, Microcytos mackini, Perkinsus marinus)
Institut für Infektionsmedizin
Das Nationale Referenzlabor für Muschelkrankheiten (NRL-Mu) befindet sich am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und hat die Diagnose von Krankheiten der Muscheln (Weichtiere), vorrangig Parasitosen, auf der Grundlage der Fischseuchen-Verordnung und der Gesetzgebung der Europäischen Union zu koordinieren und zu sichern. In der Aquakultur-Richtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Bonamiose, verursacht durch Bonamia ostrea und seiner Varianten, und die Marteiliose, verursacht durch Marteilia refringens und seiner Varianten, erfasst. Bezugnehmend auf die Empfehlungen des Office International des Epizooties (OIE) müssen weiterhin eine weitere Bonamiose, verursacht durch Bonamia exitiosa, die Mikrozytose (Microcytos mackani) und die Perkinsose (Perkinsus marinus) diagnostiziert und differenziert werden. Das NRL-Mu besteht aus folgenden NRLe: NRL für Bonamiose, NRL für Marteiliose, NRL für exotische Parasiten der Weichtiere (B. exitiosa, M. mackani, P. marinus). Weitere Erkrankungen der Weichtiere wie Krankheiten der Abaloni (Meeresohren) werden bearbeitet.
Eine Anzeigepflicht besteht bei Feststellung einer anormalen Mortalität im Zusammenhang mit Nachweis der Erreger.
Neben Parasitosen ist der Nachweis von Irido-, Herpes- und Birnaviren bei Muscheln möglich.
Forschungsschwerpunkte und -projekte
- Entwicklung molekularer Diagnosemethoden zum Nachweis von Parasiten und Viren der Weichtiere
- Carrier - Problematik für die KHV-I (Anodonta sp.)
Leistungsübersicht
- direkter Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden zu Fragen der Diagnose von Muschelkrankheiten
- Erregernachweis aus Einsendungsmaterial
- Erregernachweis bei anormaler Mortalität in bisher freien Gebieten oder Fischhaltungsbetrieben bzw. Bestätigung der Ergebnisse der regionalen Laboratorien
- Anwendung und Optimierung der Standards und Diagnoseverfahren sowie der Diagnosereagenzien
- Überprüfung, Standardisierung und Weiterentwicklung von Testverfahren zum Nachweis von Muschelkrankheiten
- Koordinierung der in den Untersuchungsämtern für die betreffenden Seuchen angewandten Standards und Diagnoseverfahren
- Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Untersuchungsämter
- Durchführung nationaler Ringvergleiche
- Teilnahme an Ringvergleichen des EU-Referenzlabors für EU-Mitgliedsländer
- Jährlicher Bericht an das EU-Referenzlabor über epidemiologische und Labordaten zur Diagnose und Bekämpfung von Muschelkrankheiten
- Teilnahme am jährlichen Treffen der Vertreter der NRL-M der EU-Mitgliedsländer
Referenzmaterial
- Histologische Präparate infizierter Weichtieren
- DNA- und RNA-Präparationen von relevanten Erregern (Parasiten und Viren)
Methodenübersicht
Die im NRL-M angewendeten Standardverfahren für den Nachweis von Parasiten der Muscheln sind:
- Formalin-fixierte Organe/Muscheln
- Parafineinbettung
- Histologische Schnitte in der HE-Färbung
- Abklatschpräparate in HE- und Hemacolor-Färbung
- PCR-Nachweise von Muschelparasiten
- Nachweise mittels RT-PCR und quantitativer real-time PCR
- in-situ Hybridisierung zum Nachweis von Muschelparasiten und -viren
Weitere im Labor praktizierte Methoden
- Chromatographie (z.B. Gelfiltration, Affinitätschromatographie)
- Agar-Gel-Präzipitationstest (AGPT)
- Elektrophorese (z.B. Immunelektrophorese, PAGE, IF, 2-D-Elektrophorese)
- Zellkulturtechniken für Fisch-, Weichtier- und Säuger-Viren
- Western- und Dot Blot
- Klonierung und Sequenzierung
- Transfektion
- Reinigung und Konzentrierung von Viren
- ELISA (Antigen und Antikörper)
- PCR, RT-PCR, real-time PCR, in-situ Hybridisierung
Relevante Rechtsvorschriften
Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (ABl. EU Nr. L328 S. 14)
Entscheidung der Kommission 2001/183/EG vom 22.Februar 2001 zur Festlegung der Probenahmepläne und Diagnoseverfahren zur Erkennung und zum Nachweis bestimmter Fischseuchen und zur Aufhebung der Entscheidung 92/532/EWG. (ABl. EU Nr. L 56 S. 65)
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315)
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung vom 3.11.2004, zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 18.12.2009.
in der jeweils geltenden Fassung
