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Bericht über das Expertentreffen zur Afrikanischen Schweinepest am 26. Januar 2011 im BMELV

Afrikanische Schweinepest

Juli 2011: Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Zusammenhang mit der Ausfuhr von lebenden Schweinen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation

Im Jahr 2007 wurden erste Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Georgien gemeldet. In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt.

In Anbetracht des Auftretens und der weiteren Ausbreitung von ASP Fällen auf dem Territorium der Russischen Föderation (RF) wird das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Bundesrepublik Deutschland durch rückkehrende Fahrzeuge, mit denen lebende Schweine in die Russische Föderation exportiert wurden, bewertet. Die Einfuhr von lebenden Schweinen aus der RF in die Europäische Union ist aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Daher liegt der Fokus dieser Risikobewertung auf der möglichen Vektor-Funktion zurückkehrender Transportfahrzeuge.

Das Risiko der Einschleppung der ASP durch rückkehrende Transportfahrzeuge aus der RF erfolgt getrennt für Fahrzeuge, die für den Export von Zucht-, Mast und Schlachtschweinen verwendet wurden.
Das Risiko der Einfuhr von ASF in die Bundesrepublik Deutschland durch rückkehrende Fahrzeuge, die für den Transport von Zuchtschweinen verwendet wurden, wird als moderat bewertet. Das Risiko der Einfuhr von ASF in die Bundesrepublik Deutschland durch rückkehrende Fahrzeuge, die für den Transport von Mast- und Schlachtschweinen verwendet wurden, ist erhöht.