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Laborleiter

Dr. Uwe Fischer



Telefon: +49 38351 7-1105
Fax: +49 38351 7-1226

Südufer 10
17493 Greifswald - Insel Riems

Zur Person

Vertreter

Dr. Sven M. Bergmann


Telefon: +49 38351 7-1103
Fax: +49 38351 7-1226
Südufer 10
17493 Greifswald - Insel Riems

Zur Person

Technische Mitarbeiterin

Helga Noack

Nationales Referenzlabor für Krebstierkrankheiten

(White Spot Disease, Yellow Head Disease, Taura Syndrom)

Institut für Infektionsmedizin

Die nationalen Referenzlabore für Krebstierkrankheiten haben die Diagnose der Weißpünktchenkrankheit (White Spot Disease), des Taura-Syndroms und der Gelbkopfkrankheit (Yellowhead Disease) auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften in Deutschland zu etablieren, zu koordinieren und abzusichern. Unterstützt wird das NRL für Krebstierkrankheiten durch das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft (Community Reference Laboratory, CRL) in Weymouth. Krebstierkrankheiten spielen in Deutschland gegenüber anderen melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen angesichts der nur 13 Betriebe, in denen Edelkrebse (Astacus astacus), Signalkrebse (Pacifastacus leniusculus) und Amerikanische Flusskrebse (Orconectes limosus) gehalten werden, eine bislang untergeordnete Rolle. Lediglich 4 Haltungen sind Haupterwerbsbetriebe. Die anzeigepflichtigen Krebstierkrankheiten sind jedoch weltweit vor allem in der Shrimphaltung von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Diese soll in Deutschland in Warmwasseranlagen (Kraftwerke) stufenweise ausgebaut werden. Zudem stellen nicht überwachte und als Angelköder verwendete Krebstiere eine Gefahr für die Krebstierpopulation in Wildgewässern und angeschlossenen Krebstierfarmen dar. Aufgabe der NRLs ist die Überführung der vom CRL erarbeiteten und empfohlenen Methoden in die Diagnostik der Landesuntersuchungseinrichtungen, vorzugsweise in solche, in deren Einzugsgebiet sich Krebstierzuchtanlagen befinden.

 

Leistungsübersicht

Grundlage für die zu erbringenden Leistungen sind die Vorgaben in der Richtlinie 2006/88/EG des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten.

ANHANG VI der RL 2006/88/EG: Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

TEIL II Nationale Referenzlaboratorien

1. Die gemäß Artikel 56 benannten NRLs für Krebstierkrankheiten sind zuständig für die Koordinierung der in ihre Zuständigkeit fallenden Diagnosestandards und -methoden in Deutschland.

Die NRLs für Krebstierkrankheiten haben insbesondere folgende Funktionen:

a) unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde, sobald im Labor der Verdacht auf eine der im Anhang IV genannten exotischen (Taura-Syndrom; Yellowhead Disease) und nicht exotischen (Whitspot Disease) Krebstierkrankheiten entsteht;

b) Koordinierung der in den Mitgliedstaaten angewandten Methoden zur Diagnose der im Anhang IV genannten Krebstiererkrankungen nach Anhörung des Gemeinschaflichen Referenzlabors (Community Reference Laboratory, CRL) in Weymouth;

c) Mitwirkung an der Diagnose von Ausbrüchen der betreffenden Krebstierkrankheiten durch Entgegennahme von Erregerisolaten zur Diagnosebestätigung, durch deren Charakterisierung und durch epidemiologische Untersuchungen;

d) Sicherung der Aus- bzw. Weiterbildung der Mitarbeiter in den regionalen Untersuchungseinrichtungen zur gemeinschaftsweiten Harmonisierung von Methoden zur Diagnostik der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten;

e) Bestätigung von Positivbefunden für Ausbrüche exotischer und von Primärausbrüchen nicht exotischer Krebstierkrankheiten im Sinne von Anhang IV Teil II;

f) Durchführung von regelmäßigen Vergleichstests (Ringtests) mit von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 57 benannten NRLs für Krebstierkrankheiten;

g) Zusammenarbeit mit dem CRL gemäß Artikel 55 und Teilnahme an vom CRL durchgeführten Vergleichtests;

h) Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden;

i) Laboruntersuchungen sowie Begutachtung und Akkreditierung nach folgenden europäischen Normen: EN ISO/IEC 17025; EN 45002; EN 45003.

Weitere Aufgaben

  1. Prüfung kommerzieller Diagnostika im Rahmen der Zulassung und Chargenfreigabe;
  2. Abgabe nicht kommerziell erhältlicher Diagnostika;
  3. Jährlicher Bericht an das CRL über epidemiologische und Labordaten zur Diagnose und Bekämpfung der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten;
  4. Teilnahme am jährlichen Treffen der Vertreter der NRL der EU-Mitgliedsländer;
  5. Veröffentlichung von Empfehlungen zur Diagnose der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten in der „amtlichen Methodensammlung des Tierseuchen-Nachrichtensystems und des Tierseuchen-Bekämpfungshandbuches.

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Referenzmaterial

  • wird mittelfristig über das CRL zur Verfügung gestellt

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Methodenübersicht

  1. Histologie zur Verdachtsdiagnose
  2. PCR (Whitespot Disease) und RT-PCR (Yellowhead Disease, Taura Syndrom) http://www.crustaceancrl.eu/default.aspx

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Relevante Rechtsvorschriften

Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (ABl. EU Nr. L328 S. 14);

Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315);

Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung vom 3.11.2004, zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 18.12.2009

in der jeweils geltenden Fassung.

 

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